Das Klima- und Innovationsgesetz (KlG), das am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, legt die Klimaziele der Schweiz rechtlich fest. Es verfolgt das Ziel, bis 2050 Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu erreichen und definiert dazu verbindliche Etappen (Zwischenziele) für die Reduktion von Emissionen in den Jahrzehnten 2031–2040 sowie 2041–2050.
Im Zentrum des Gesetzes stehen zwei grosse Förderprogramme:
Zum einen wird mit einem zehnjährigen Impulsprogramm von zusätzlichen 200 Millionen Franken pro Jahr der Ersatz fossiler Heizsysteme – vor allem in Mehrfamilienhäusern – durch klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen oder Fernwärme unterstützt.
Zum anderen erhalten Industrieunternehmen finanzielle Förderung für innovative Technologien, die ihre Emissionen reduzieren oder CO2 abscheiden und speichern. Voraussetzung dafür ist die Erstellung eines Netto-Null-Fahrplans, mit der Auflistung der geplanter Massnahmen. Auch KMU können über Branchenverbände bzw. Branchenlösungen davon profitieren.
Darüber hinaus stärkt das Gesetz die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Gemeinden, Wissenschaft und Wirtschaft bei der Anpassung an den Klimawandel.
Das Gesetz wurde in 2023 von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen und dient als indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative. Es kombiniert konkrete Klimaschutzmassnahmen mit Innovationsförderung und stellt damit ein zentrales Instrument der Schweizer Klimapolitik dar.