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Zusammen mit unseren Partner:innen bieten wir Ihnen zu­sätz­lich eine breite Palette an Dienst­leistungen an. Hier einige Beispiele.

Branchenlösungen

Branchenverbände können gemeinsam mit act einen Branchenfahrplan zur Dekarbonisierung erarbeiten. Dieser Fahrplan ermöglicht allen angeschlossenen KMU, sich ein Netto-Null-Ziel zu setzen – auch denjenigen, deren Ressourcen begrenzt sind. 

Als Grundlage dienen Dekarbonisierungsfahrpläne von repräsentativen Unternehmen der Branche. Auf dieser Basis entwickeln wir typische Treibhausgasbilanzen und fassen häufige und wirksame Massnahmen für die jeweilige Branche zusammen.

Begleitung im Strategieprozess

Unsere Expert:innen bieten strategische Begleitung in den Bereichen Dekarbonisierung und Nachhaltigkeit – unter anderem für Banken, Versicherungen und Unternehmen im Energiesektor. Wir unterstützen Sie mit unserem fundierten Praxis-Know-How dabei, Ihre Geschäftsstrategien und Angebotsportfolios gegenüber den Kund:innen zu definieren und weiterzuentwickeln.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir Ihre Bedürfnisse besprechen können!

Strategische Begleitung der Credit Suisse

PEIK – Energie­beratung für KMU

EnergieSchweiz hat die Plattform PEIK eingerichtet, um KMU dabei zu unterstützen, ihr Potential für Energieeffizienz und erneuerbare Energien besser zu nutzen. Dank der neuen, speziell für PEIK entwickelten Produkte und der kundenorientierten Hilfe bei der Wahl aus den bestehenden Angeboten macht es die Plattform einfach, Energiesparprojekte gezielt in Angriff zu nehmen. 

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Mehr zu PEIK

Die PEIK-Energieberatung richtet sich gezielt an die 80’000 Schweizer Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von 100 bis 500 MWh, einem jährlichen Wärmeverbrauch von 500 bis 5000 MWh und einem jährlichen Treibstoffverbrauch von mehr als 10’000 Litern (jährliche Energiekosten zwischen CHF 20’000.– und CHF 300’000.– Franken). Diese Unternehmen sind für rund 30 Prozent des Energieverbrauchs des Dienstleistungs- und Industriesektors verantwortlich. 

Sie sind nicht von der CO2-Abgabe befreit und können sich auch den Netzzuschlag nicht zurückerstatten lassen. Ausserdem zählen sie nicht zu den Grossverbrauchern, welche vom Kanton verpflichtet sind, ihre Energieeffizienz zu verbessern. 

Öko-Kompass
KMU-Beratung in Zürich

Der Öko-Kompass unterstützt kostenlos kleine und mittlere Unternehmen auf Zürcher Stadtgebiet auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit. Möchten Sie Energie und Ressourcen in Ihrem Unternehmen effizienter nutzen? Planen Sie Umwelt- oder Klimaschutzmassnahmen und hätten gern eine Zweitmeinung? Unabhängige Fachpersonen zeigen Ihnen, wo Sie ansetzen können. Sie erhalten eine Überprüfung der Umweltpotenziale in Ihrem Betrieb, Tipps für kosteneffiziente und einfach umsetzbare Sofortmassnahmen sowie Informationen zu weiterführenden Angeboten, Förderungen und Dienstleistungen. 

Zur Öko-Kompass-Webseite

Mehr zum Öko-Kompass

Der Öko-Kompass ist ein Beratungsangebot der Stadt Zürich und wurde 2009 vom Umwelt- und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich lanciert. Die act Cleantech Agentur Schweiz AG betreibt im Zeitraum von 2021 bis 2025 die Geschäftsstelle des Öko-Kompass im Auftrag der Stadt Zürich. act kümmert sich um konkrete Fragen rund um die Beratungstätigkeit – so etwa Akquise, Beratung von KMU, Informations- und Wissenstransfer. Unterstützt wird act von Umweltberatung Zürich und der improov gmbh, dem Beratungs- und Forschungsunternehmen Intep – Integrale Planung GmbH, der Kommunikationsagentur Sinnform AG sowie der Stiftung myclimate – The Climate Protection Partnership. 

OPTI-ACT

Das Förderprogramm für nicht wirtschaftliche Stromeffizienzmassnahmen der act-Kundschaft läuft noch bis Ende 2024. Danach können Sie über sogenannte Projekteingaben (für Grossprojekte) sowie für effiziente Pumpen und Lüftungen weiterhin von Fördergeld profitieren. Die Informationen dazu finden Sie auf der EZS-Förderplattform.

Bis Ende 2024 sind alle Stromeffizienzmassnahmen, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen, förderbar:

  • Die Massnahmen sind nicht wirtschaftlich (Paybackzeit 4 Jahre oder mehr).
  • Es besteht keine Verpflichtung aus der Zielvereinbarung / EVA oder aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften, die Massnahmen umzusetzen.
  • Die Massnahmen werden nicht durch Dritte gefördert und auch nicht an eine allfällige Rückerstattung des Netzzuschlags angerechnet.
  • Die Massnahmen sind noch nicht umgesetzt bzw. in Auftrag gegeben.
  • Die Massnahmen erfüllen die Förderbedingungen von ProKilowatt.

Informieren Sie sich jetzt über Ihre Möglichkeiten auf der Webseite von OPTI-ACT oder fragen Sie bei Ihrem Energiespezialisten oder Ihrer Energiespezialistin nach.

Zu OPTI-ACT

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