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Mit einer act-Ziel­vereinbarung steigern Sie die Energie­effizienz Ihres Unter­nehmens und senken so die Betriebs- und Produktions­kosten. Wir begleiten Sie von der Analyse bis zur Massnahmen­umsetzung.

Die act-Zielvereinbarung

Wie viele Mitarbeitende zählt Ihre Firma? 20, 200, 20‘000? Wie auch immer: Wir kümmern uns um Ihr Energiemanagement und unterstützen jede Organisation dabei, energieeffizient zu werden – ungeachtet der Grösse und Branche. Wir richten unsere Leistungen stets danach aus, dass Sie maximal davon profitieren.

Die Bestimmungen von Bund und Kantonen im Energie- und Klimabereich sind kompliziert. Es braucht einiges an Wissen und Erfahrung, um den besten Weg zu mehr Energieeffizienz und weniger Energieverbrauch und -kosten im Unternehmen zu finden. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten verfügen sowohl über das dazu notwendige technische Know-how als auch über den Durchblick im Vollzug.

Mit einer Zielvereinbarung verpflichtet sich Ihr Unternehmen, wirtschaftlich lohnende Effizienzziele innerhalb von 10 Jahren zu erreichen. Unsere Energieeffizienz-Dienstleistungen helfen Ihnen, die eingesetzte Energie optimal zu nutzen.

Mit einer Zielvereinbarung erfüllen Sie gesetzliche Vorschriften wie zum Beispiel den Grossverbraucherartikel oder den Betriebsoptimierungsartikel (je nach Kanton und Stromverbrauch des Unternehmens). Zudem können Sie sich bei Eignung von der CO2-Abgabe befreien lassen oder eine Rückerstattung des Netzzuschlages beantragen.

Unser:e Energiespezialist:in analysiert den Energieverbrauch Ihres Betriebes vor Ort und schlägt Ihnen individuell auf die Unternehmenssituation abgestimmte Effizienzmassnahmen vor. Im Rahmen des jährlichen Monitorings bespricht er/sie mit Ihnen persönlich die erzielten Erfolge, schätzt die nächsten Herausforderungen ab und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen.

Die Zielvereinbarung einfach erklärt

Ihre Vorteile mit einer act-Ziel­vereinbarung

  • Anhaltende Reduktion Ihrer Energiekosten
  • Erfüllung des Grossverbraucherartikels
  • Rückerstattung der CO2-Abgabe oder des Netzzuschlages
  • Individuell abgestimmte Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
  • Lokale, branchenspezifische Verankerung – unsere Energiespezialist/-innen kennen Ihr Umfeld und unterstützen Sie tatkräftig bei der Umsetzung
  • Jährlicher Vor-Ort-Besuch Ihres/r Energiespezialist/-in
  • Planungssicherheit dank mehrjähriger Investitionsplanung
  • Fördermittelberatung durch den act-Förderprofi®
  • act-Zertifikat für Energieeffizienz und Klimaschutz inkl. Unterstützung bei der Kommunikation Ihres Nachhaltigkeits-Engagements

Attraktive Sparpotenziale

Mit einer act-Zielvereinbarung profitieren Sie von eingesparten Energiekosten und unter bestimmten Bedingungen zusätzlich von der Befreiung oder der Rückerstattung von gesetzlich festgelegten Abgaben.

Erfüllung des Grossverbraucherartikels

Als Grossverbraucher* sind Sie in den meisten Kantonen gesetzlich zur Umsetzung von Effizienzmassnahmen verpflichtet. Als Grundlage zur Erfüllung dient eine Zielvereinbarung mit dem Bund, die unsere Energiespezialist:innen in Absprache mit Ihnen aufsetzen. Die Energie- und Branchenkompetenz der act-Energiespezialist:innen verhilft Ihnen dabei von der Zustandsanalyse bis zum Massnahmenmonitoring zu einem optimalen Gesamtpaket.

Befreiung von der CO2-Abgabe

Unternehmen aus ausgewählten Branchen können sich von der CO2-Abgabe befreien lassen, indem sie sich gegenüber dem Bund verpflichten, CO2-Emissionen einzusparen. act unterstützt Firmen bei der Erarbeitung solcher Zielvorschläge mit Emissionsziel sowie bei der Umsetzung der entsprechenden Reduktionsmassnahmen und dem jährlichen Monitoring.

Für weitere Informationen zur CO2-Abgabebefreiung besuchen Sie die Website des Bundesamtes für Umwelt.

Rückerstattung des Netzzuschlags

Unternehmen mit einer Zielvereinbarung können sich den Netzzuschlag rückerstatten lassen. Der Netzzuschlag liegt aktuell (seit 2021) bei 2,3 Rappen pro Kilowattstunde. Voraussetzung für eine Rückerstattung ist, dass die Elektrizitätskosten mindestens 5 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen und der Stromverbrauch mindestens 870 MWh pro Jahr erreicht.

Für weitere Informationen zur Rückerstattung des Netzzuschlags besuchen Sie die Webseite des Bundesamtes für Energie.

Schritt für Schritt zu mehr Energie­effizienz

Schritt 1: Betrieb analysieren

Bei einer Betriebsbegehung verschafft sich die/der act-Energiespezialist:in einen Eindruck von den Systemen und Anlagen in Ihrem Unternehmen. Sie/Er erfasst die wichtigsten Energiedaten und wertet sie aus.

Schritt 2: Massnahmen evaluieren

Auf Basis einer umfassenden Energieanalyse erarbeitet unsere Energiespezialistin oder unser Energiespezialist Vorschläge für Effizienzmassnahmen. Sie/Er schätzt Investitionskosten, berechnet die Wirtschaftlichkeit und priorisiert die Massnahmen.

Schritt 3: Zielvereinbarung eingehen

Bestimmen Sie zusammen mit Ihrer/Ihrem act-Energiespezialist:in, wie viel Energie und CO2 der Betrieb einsparen kann. Ihr Vorschlag wird in eine Zielvereinbarung integriert und von den Behörden geprüft.

Schritt 4: Massnahmen umsetzen

Die Umsetzung von CO2- und Energieeffizienzmassnahmen können Sie selbst übernehmen oder Dritte damit beauftragen. Unser:e Energiespezialist:in kann Sie dabei bei Bedarf kompetent begleiten.

Schritt 5: Erfolg messen

Mit einer Erfolgskontrolle dokumentiert act jährlich die Wirkung der Massnahmen. Und Ihr Unternehmen profitiert von tieferen Energiekosten und optional von der Rückerstattung von Abgaben.

Diese Energiespezialist:innen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite

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