Wie viele Mitarbeitende zählt Ihre Firma? 20, 200, 20‘000? Wie auch immer: Wir kümmern uns um Ihr Energiemanagement und unterstützen jede Organisation dabei, energieeffizient zu werden – ungeachtet der Grösse und Branche. Wir richten unsere Leistungen stets danach aus, dass Sie maximal davon profitieren.
Die Bestimmungen von Bund und Kantonen im Energie- und Klimabereich sind kompliziert. Es braucht einiges an Wissen und Erfahrung, um den besten Weg zu mehr Energieeffizienz und weniger Energieverbrauch und -kosten im Unternehmen zu finden. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten verfügen sowohl über das dazu notwendige technische Know-how als auch über den Durchblick im Vollzug.
Mit einer Zielvereinbarung verpflichtet sich Ihr Unternehmen, wirtschaftlich lohnende Effizienzziele innerhalb von 10 Jahren zu erreichen. Unsere Energieeffizienz-Dienstleistungen helfen Ihnen, die eingesetzte Energie optimal zu nutzen.
Mit einer Zielvereinbarung erfüllen Sie gesetzliche Vorschriften wie zum Beispiel den Grossverbraucherartikel oder den Betriebsoptimierungsartikel (je nach Kanton und Stromverbrauch des Unternehmens). Zudem können Sie sich bei Eignung von der CO2-Abgabe befreien lassen oder eine Rückerstattung des Netzzuschlages beantragen.
Unser:e Energiespezialist:in analysiert den Energieverbrauch Ihres Betriebes vor Ort und schlägt Ihnen individuell auf die Unternehmenssituation abgestimmte Effizienzmassnahmen vor. Im Rahmen des jährlichen Monitorings bespricht er/sie mit Ihnen persönlich die erzielten Erfolge, schätzt die nächsten Herausforderungen ab und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen.
Mit einer act-Zielvereinbarung profitieren Sie von eingesparten Energiekosten und unter bestimmten Bedingungen zusätzlich von der Befreiung oder der Rückerstattung von gesetzlich festgelegten Abgaben.
Als Grossverbraucher* sind Sie in den meisten Kantonen gesetzlich zur Umsetzung von Effizienzmassnahmen verpflichtet. Als Grundlage zur Erfüllung dient eine Zielvereinbarung mit dem Bund, die unsere Energiespezialist:innen in Absprache mit Ihnen aufsetzen. Die Energie- und Branchenkompetenz der act-Energiespezialist:innen verhilft Ihnen dabei von der Zustandsanalyse bis zum Massnahmenmonitoring zu einem optimalen Gesamtpaket.
Unternehmen aus ausgewählten Branchen können sich von der CO2-Abgabe befreien lassen, indem sie sich gegenüber dem Bund verpflichten, CO2-Emissionen einzusparen. act unterstützt Firmen bei der Erarbeitung solcher Zielvorschläge mit Emissionsziel sowie bei der Umsetzung der entsprechenden Reduktionsmassnahmen und dem jährlichen Monitoring.
Für weitere Informationen zur CO2-Abgabebefreiung besuchen Sie die Website des Bundesamtes für Umwelt.
Unternehmen mit einer Zielvereinbarung können sich den Netzzuschlag rückerstatten lassen. Der Netzzuschlag liegt aktuell (seit 2021) bei 2,3 Rappen pro Kilowattstunde. Voraussetzung für eine Rückerstattung ist, dass die Elektrizitätskosten mindestens 5 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen und der Stromverbrauch mindestens 870 MWh pro Jahr erreicht.
Für weitere Informationen zur Rückerstattung des Netzzuschlags besuchen Sie die Webseite des Bundesamtes für Energie.
Bei einer Betriebsbegehung verschafft sich die/der act-Energiespezialist:in einen Eindruck von den Systemen und Anlagen in Ihrem Unternehmen. Sie/Er erfasst die wichtigsten Energiedaten und wertet sie aus.
Auf Basis einer umfassenden Energieanalyse erarbeitet unsere Energiespezialistin oder unser Energiespezialist Vorschläge für Effizienzmassnahmen. Sie/Er schätzt Investitionskosten, berechnet die Wirtschaftlichkeit und priorisiert die Massnahmen.
Bestimmen Sie zusammen mit Ihrer/Ihrem act-Energiespezialist:in, wie viel Energie und CO2 der Betrieb einsparen kann. Ihr Vorschlag wird in eine Zielvereinbarung integriert und von den Behörden geprüft.
Die Umsetzung von CO2- und Energieeffizienzmassnahmen können Sie selbst übernehmen oder Dritte damit beauftragen. Unser:e Energiespezialist:in kann Sie dabei bei Bedarf kompetent begleiten.
Mit einer Erfolgskontrolle dokumentiert act jährlich die Wirkung der Massnahmen. Und Ihr Unternehmen profitiert von tieferen Energiekosten und optional von der Rückerstattung von Abgaben.