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Hier haben wir die Antworten auf die häufig­sten Fragen zusammen­gestellt, um Ihnen schnell und effizient weiter­zu­helfen. Falls Ihre Frage nicht be­antwor­tet wird, kontak­tieren Sie uns bitte direkt.

Zielvereinbarungen für Unternehmen

Wie finde ich heraus, ob ich Grossverbraucher bin?

Die kantonale Gesetzgebung regelt, ob in ihrem Kanton der sogenannte Grossverbraucherartikel umgesetzt wird. Der Grossverbraucherartikel ist somit Teil der kantonalen Energiegesetzgebung. Üblicherweise gelten Unternehmen, welche pro Jahr mehr als 0,5 Mio. kWh Elektrizität oder 5 Mio. kWh Wärme verbrauchen, als Grossverbraucher. Eine Zielvereinbarung mit dem Bund wird als Universalzielvereinbarung auch von den Kantonen anerkannt und dient dort zur Erfüllung des Grossverbraucherartikels. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, dann klären wir gerne für Sie ab, wie die Situation in Ihrem Kanton aussieht.

Ab wann ist die CO2-Abgabebefreiung wieder möglich und wer kann davon profitieren?

Die Revision des CO2-Gesetzes, welches voraussichtlich ab 01.01.2025 in Kraft treten soll, sieht die Weiterführung der Befreiung der CO2-Abgabe für Unternehmen vor. Neu können im Grundsatz alle Unternehmen von der Befreiung profitieren (keine Branchenbeschränkung mehr). Das Unternehmen entscheidet sich, ob es eine Zielvereinbarung mit wirtschaftlichen Massnahmen eingehen will und sich die bezahlte CO2-Abgabe zurückerstatten lassen oder ob es lieber weiterhin die allgemeine Rückverteilung der CO2-Abgabe nach AHV-Lohnsumme erhalten möchte. Gerne beraten wir Sie bei dieser Entscheidung.

Wie erstelle ich als Unternehmen einen Zugang für das ZVM-Tool?

Seit Januar 2024 werden neue Zielvereinbarungen über das ZVM-Tool des Bundesamts für Energie erarbeitet. Sie als Unternehmen erstellen Ihren eigenen Zugang für Ihr Unternehmen. Das Vorgehen dafür ist an folgenden Orten beschrieben: Registrierung und Anmeldung und Quick Guide für Unternehmen
Im ZVM-Tool werden ebenfalls die Massnahmen erfasst und nachverfolgt (=Monitoring). Das ZVM-Tool wurde vom Bundesamt für Energie erstellt und löst die bisherigen Tools der Agenturen ab. act unterstützt und begleitet die Unternehmen beim Prozess der Dateneingabe.  

Dekarbonisierung

Warum sollte ich als Kund:in mit act die Dekarbonisierungsstrategie erarbeiten?

act bietet eine umfassende One-Stop-Shop-Lösung für Kunden, die einen Partner für eine ganzheitliche Dekarbonisierungsstrategie suchen. Unser Ansatz umfasst die Bestimmung des IST-Zustands der Emissionen durch einen Unternehmens-Fussabdruck und die Entwicklung eines SOLL-Zustands der Emissionsreduktion gemäss der Unternehmensanforderungen und den gesetzlichen Vorgaben in der Schweiz. Die Science Based Target initative (SBTi) dient hier als methodische Grundlage.

Die Differenzierung des Angebots von act gegenüber anderen Anbietern liegt in der Ausarbeitung eines konkreten und technischen Massnahmenkatalogs, der es Unternehmen ermöglicht, individuelle Reduktionsziele zu erreichen und eine nachhaltige Klimastrategie zu definieren. Erfahrenen Energiespezialisten aus dem act-Netzwerk übernehmen die Ausarbeitung dieser Massnahmen und unterstützen Unternehmen sowohl bei der Planung als auch bei der konkreten Umsetzung vor Ort. 

Das Besondere an unserem Angebot ist die langfristige Begleitung durch erfahrene Energiespezialist:innen, die sicherstellen, dass die Emissionsreduktion dauerhaft erfolgt. Mit einem Dekarbonisierungsprojekt von act können Unternehmen effektiv vom IST- zum SOLL-Zustand übergehen. 

Mehr Informationen zur Dekarbonisierung.

Wie läuft ein Dekarboniserungsprojekt mit act ab und wie muss ich als Unternehmen «mitarbeiten»?

Ein Dekarbonisierungsprojekt läuft über 6 bis 7 Monate und lässt sich in drei Schritte gliedern. Das Projekt beginnt mit einem gemeinsamen Kick-off-Meeting, um die Grundlagen zu besprechen und festzulegen. Daraufhin kann die Datenerhebung gestartet werden. Dabei trägt ein Unternehmen mit Unterstützung von act treibhausgasrelevante Daten zusammen. Nach der Datenerhebung werden die Treibhausgasbilanz, der Reduktionspfad und die Massnahmen von act zusammen mit Energiespezialist:innen aus dem act-Netzwerk erarbeitet und in einem abschliessenden Abschlussworkshop dem Unternehmen vorgestellt und diskutiert. Gegebenenfalls schliesst sich eine Anmeldung bei SBTi an. 

Die Datenerhebungsphase des Projekts kann je nach Komplexität einige Zeit in Anspruch nehmen und erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen und act. act braucht für die Erarbeitung des Dekarbonisierungsfahrplans nur Zugang zu treibhausgasrelevanten Daten. Je nach Wahl der Methodik können weitere Kennzahlen relevant werden. Unternehmen können jedoch im Rahmen der Anforderungen der SBTi frei entscheiden, welche Methodik für sie am besten passt.

Bekomme ich nach der Dienstleistung ein Zertifikat oder Label, das ich an meine Kundschaft kommunizieren kann?

Nicht direkt. Unser Dekarbonisierungsprodukt befolgt jedoch die heutzutage international anerkanntesten Standards zur Emissionsberechnung und Emissionsreduktion (Greenhouse Gas Protocol und Science Based Targets Initiative). Zudem unterstützen wir Unternehmen ihre Dekarbonisierungsziele bei der SBTi einzureichen und validieren zu lassen.

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