Der Bundesrat hat die Arbeiten für das CO2-Gesetz ab 2030 gestartet.
Ziel: die Schweizer Emissionen bis 2040 um 75 % zu senken und die Klimaziele langfristig planbar zu machen.
Ein Emissionshandelssystem (EHS) soll künftig für Gebäude, Verkehr, Industrie und Luftfahrt gelten, wobei die CO2-Preise stärker lenkend wirken, jedoch durch definierte Preisobergrenzen (z. B. für Heizöl und Treibstoffe) kalkulierbar bleiben. Die daraus erzielten Einnahmen werden gezielt genutzt, um Dekarbonisierungsprojekte von Unternehmen zu unterstützen. Gleichzeitig wird ein Rahmengesetz für CO2-Speicherung und -Transport erarbeitet, das Standards und die notwendige Infrastruktur – etwa Pipelines und Speicherstätten – bereitstellt. Die Gesetzesvorlagen sollen bis Ende Juni 2026 ausgearbeitet werden.
Die geplanten Massnahmen haben direkte Auswirkungen auf Unternehmen: Ab 2030 sind höhere CO2-Kosten zu erwarten, weshalb eine frühzeitige Preis- und Risikoanalyse ratsam ist. Unternehmen aus emissionsintensiven Branchen müssen sich zudem auf Pflichten im Emissionshandelssystem einstellen, darunter die Erfassung, der Handel und die Abgabe von Emissionsrechten. Gleichzeitig ergeben sich Förderchancen für Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien und CO2-arme Technologien. Langfristig gewinnen CO2-Speicherung (CCS) und Dekarbonisierung an strategischer Bedeutung und können zu entscheidenden Faktoren für Standortwahl und Wettbewerbsfähigkeit werden.