Mit dem neuen Instrument „Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten“ wächst in der Schweiz ein völlig neuer Markt: Energieeffizienzmassnahmen werden zu handelbaren Werten. Elektrizitätslieferanten werden künftig verpflichtet, jährlich definierte Stromsparziele zu erreichen. Die Vorgaben orientieren sich am individuellen Stromabsatz des Vorjahres und steigen schrittweise an: 2026 muss eine Einsparung von 1 %, 2027 von 1,5 % und ab 2028 von 2 % erzielt werden. Werden die Ziele in einem Jahr verfehlt, können die fehlenden Einsparungen innerhalb von drei Jahren nachgeholt werden.
Für die Unternehmen eröffnet sich damit eine attraktive Möglichkeit, Zertifikate zu generieren, die Elektrizitätslieferanten zur Erfüllung ihrer Einsparziele benötigen -und dadurch die Investitionen rentabler zu gestalten. Jede erfolgreich umgesetzte Effizienzmassnahme – ob im Gewerbe, in der Industrie oder bei grossen Gebäuden – erzeugt ein mess- oder berechenbares Einsparvolumen, das als Zertifikat angerechnet werden kann. Diese Zertifikate sind für Energieversorger wertvoll, da sie damit ihre gesetzlich vorgeschriebenen Zielvorgaben erfüllen. Für KMU ergibt sich daraus ein neues Geschäftsmodell: Sie können Effizienzprojekte planen, realisieren und die daraus entstehenden Einsparnachweise direkt oder über Partner an EVUs verkaufen.
Die Bandbreite möglicher Projekte ist gross: von Retrofit-Massnahmen an Antrieben, Pumpen, Lüftungs- und Kühlsystemen über Gebäudeautomationslösungen bis hin zu systematischen Optimierungen von Produktionsanlagen. Viele dieser Massnahmen basieren auf standardisierten Methoden, was Investitionssicherheit schafft und den Zertifikatsprozess vereinfacht.
Auch Unternehmen mit einer Zielvereinbarung haben die Möglichkeit, die Wirkung von Massnahmen an die Energieversorger weiterzugeben. In diesem Fall gilt es jedoch zu beachten, dass diese Unternehmen die Massnahmenwirkung selber nicht mehr an ihre Ziele anrechnen dürfen. Die Massnahme wird zwar im jährlichen Monitoring erfasst, jedoch als «spezielle Massnahme» markiert, was zur Folge hat, dass die Wirkung nicht mit einberechnet wird.
Da viele Energieversorger von den Zielvorgaben betroffen sind, wird das Instrument künftig eine wichtige Rolle in der Finanzierung von Massnahmen innehaben. Mit ProKilowatt steht derzeit ein ähnliches Förderinstrument zur Verfügung, hier werden aber nur wirtschaftliche Massnahmen berücksichtigt. Bei den Effizienzsteigerungen sind explizit alle Massnahmen anrechenbar, unabhängig von Payback-Zeiten.
Sollten Sie ab sofort Projekte umsetzen, bei welchen eine Einsparung von Elektrizität resultiert, dann sollten Sie den Verkauf dieser Einsparzertifikate prüfen. Melden Sie sich dazu bei ihrem lokalen EVU oder bei uns via Kontaktformular.