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Anfrage GVA im Kanton ZH
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*Unternehmen mit einem Elektrizitätsverbrauch von mehr als 500'000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr und pro Verbrauchsstätte oder einem Wärmeverbrauch von mehr als 5 Mio. kW. Im Kanton Zürich sind Grossverbraucher gesetzlich verpflichtet, ihren Verbrauch zu analysieren und wirtschaftliche Optimierungsmassnahmen umzusetzen.
Falls Ihr Unternehmen betroffen ist und Sie sich noch nicht für einen Weg entschieden haben, beraten wir Sie gerne weiter.