Elektrizitätslieferanten erhalten verbindliche Zielvorgaben für die Steigerung der Stromeffizienz bei ihren Endverbrauchern, also privaten Haushalten, Unternehmen, Gemeinden und öffentlichen Einrichtungen. Die Umsetzung erfolgt durch verschiedene Massnahmen, beispielsweise in den Bereichen elektrische Antriebe, Beleuchtung, Lüftungen, Kälteanlagen und ähnliche Systeme. Dabei müssen die Lieferanten nachweisen, dass sie Massnahmen realisiert haben, welche zu einer messbaren Reduktion des Stromverbrauchs führen. Die Vorgaben orientieren sich am individuellen Stromabsatz des Vorjahres und steigen schrittweise an: 2026 muss eine Einsparung von 1 %, 2027 von 1,5 % und ab 2028 von 2 % erzielt werden. Werden die Ziele in einem Jahr verfehlt, können die fehlenden Einsparungen innerhalb von drei Jahren nachgeholt werden.
Ein zentrales Element der Umsetzung ist die Meldung der durchgeführten Massnahmen und der damit verbundenen Einsparungen. Elektrizitätslieferanten sind verpflichtet, regelmässig ihre Daten etwa zu Stromabsatz, Kosten der Effizienzmassnahmen sowie realisierte Massnahmen an das Bundesamt für Energie (BFE) zu übermitteln. Die Datenübermittlung erfolgt seitens des BFE über ein elektronisches Formularsystem (PrivaSphereTM). Auf Basis dieser Meldungen definiert das BFE jährlich die Zielvorgaben für die Effizienzsteigerungen der Elektrizitätslieferanten.
Die Kosten, die den Elektrizitätslieferanten durch Energieberatungen, Beschaffung neuer Geräte und Anlagen entstehen, können im Rahmen der Energiekomponente des Strompreises auf die Endverbraucher umgelegt werden. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Möglichkeit, je nach Grösse oder Ausrichtung eines Elektrizitätslieferanten Ausnahmen oder Erleichterungen zu gewähren. Erfüllt ein Lieferant die Zielvorgaben nicht, muss der Fehlbetrag in den folgenden Jahren ausgeglichen werden. Dieses System schafft Anreize für eine kosteneffiziente Umsetzung der Effizienzmassnahmen und fördert so eine nachhaltige Nutzung der Stromressourcen.
Jede erfolgreich umgesetzte Effizienzmassnahme – ob im Gewerbe, in der Industrie oder bei grossen Gebäuden – erzeugt ein mess- oder berechenbares Einsparvolumen, das als Zertifikat angerechnet werden kann. Diese Zertifikate sind für Energieversorger wertvoll, da sie damit ihre gesetzlich vorgeschriebenen Zielvorgaben erfüllen. Für KMU ergibt sich daraus ein neues Geschäftsmodell: Sie können Effizienzprojekte planen, realisieren und die daraus entstehenden Einsparnachweise direkt oder über Partner an EVUs verkaufen.
Die Bandbreite möglicher Projekte ist gross: von Retrofit-Massnahmen an Antrieben, Pumpen, Lüftungs- und Kühlsystemen über Gebäudeautomationslösungen bis hin zu systematischen Optimierungen von Produktionsanlagen. Viele dieser Massnahmen basieren auf standardisierten Methoden, was Investitionssicherheit schafft und den Zertifikatsprozess vereinfacht.
Da viele Energieversorger von den Zielvorgaben betroffen sind, wird das Instrument künftig eine wichtige Rolle in der Finanzierung von Massnahmen innehaben. Mit ProKilowatt steht derzeit ein ähnliches Förderinstrument zur Verfügung, hier werden aber nur wirtschaftliche Massnahmen berücksichtigt. Bei den Effizienzsteigerungen sind explizit alle Massnahmen anrechenbar, unabhängig von Payback-Zeiten.
Auch Unternehmen mit einer Zielvereinbarung haben die Möglichkeit, die Wirkung von Massnahmen an die Energieversorger weiterzugeben. In diesem Fall gilt es jedoch zu beachten, dass diese Unternehmen die Massnahmenwirkung selber nicht mehr an ihre Ziele anrechnen dürfen. Die Massnahme wird zwar im jährlichen Monitoring erfasst, jedoch als «spezielle Massnahme» markiert, was zur Folge hat, dass die Wirkung nicht mit einberechnet wird.
Sollte Ihr Unternehmen ab sofort Projekte umsetzen, bei welchen eine Einsparung von Elektrizität resultiert, dann sollten Sie den Verkauf von Einsparzertifikate prüfen.