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Befreiung von der CO2-Abgabe

Unternehmen aus ausgewählten Branchen können sich von der CO2-Abgabe befreien lassen, indem sie sich gegenüber dem Bund verpflichten, CO2-Emissionen einzusparen. act unterstützt Firmen bei der Erarbeitung solcher Zielvorschläge mit Emissionsziel sowie bei der Umsetzung der entsprechenden Reduktionsmassnahmen und dem jährlichen Monitoring.

Für weitere Informationen zur CO2-Abgabebefreiung besuchen Sie die Website des Bundesamtes für Umwelt.

 

Konkretes Beispiel:

Die Andritz Hydro AG in Kriens ist spezialisiert auf Wasserkraftwerke und baut elektromechanische Gesamtanlagen und Turbinenräder. «Unsere Branche spielt bei der Energiewende eine wichtige Rolle. Deshalb ist es nur konsequent, dass wir selbst auch einen Beitrag leisten», sagt Lorenz Gwerder, der bei der Andritz Hydro AG für das Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltmanagement zuständig ist.

Das in der Zielvereinbarung festgelegte, wirtschaftliche Sparziel von minus 430 Megawattstunden pro Jahr kann Andritz Hydro mit den act-Massnahmen problemlos erreichen. Damit spart das Unternehmen kräftig Energiekosten. Und dank der Universalzielvereinbarung erhält das Unternehmen erst noch die CO2-Abgabe zurückerstattet.