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Articolo del 01.02.2019

Erfolgreiche Umsetzung des Grossverbraucherartikels im Kanton Aargau

Vorgeschichte

2012 wurde im Aargauer Energiegesetz der Grossverbraucherartikel aufgenommen. Dieser basiert im Wesentlichen auf Vorgaben des Bundes sowie der kantonseigenen Energiestrategie. Laut der rechtlichen Grundlage gilt als Energie-Grossverbraucher, wer einen jährlichen Stromverbrauch von mehr als 0,5 GWh bzw. einem Wärmeverbrauch von 5 GWh aufweist. Sie sind verpflichtet, ein Grossverbrauchermodell zu wählen, mit welchem sie die Energieeffizienz in ihrem Unternehmen steigern. So sollen die Energieverbräuche, wie auch die CO2-Emissionen, gesenkt werden. Mit der Energiestrategie 2050 des Bundes gewinnt der Grossverbraucherartikel noch an Gewicht. Mittlerweile-le haben 23 der 26 Kantone den Grossverbraucherartikel in ihren Gesetzen aufgenommen.

Um die Vorgaben im Kanton Aargau zu erfüllen, stehen einem Unternehmen drei Grossverbrauchermodelle zur Wahl. Allen gemein ist, dass Vorabinvestitionen sowie nur technisch und ökonomisch sinnvolle Massnahmen berücksichtigt werden.

Die Universalzielvereinbarung (UZV) wird u.a. mit der act Cleantech Agentur Schweiz, einer vom Bund mandatierten Agenturen durchgeführt, läuft über 10 Jahre und orientiert sich an einem unternehmensspezifischen Absenkpfad.

Die Kantonale Zielvereinbarung (KZV) ist vom Prinzip her gleich, allerdings mit den folgenden gewichtigen Unterschieden: Sie wird direkt mit dem Standortkanton abgeschlossen, ist nur dort gültig und kann nur einzeln, also ohne Gruppenbildung, erfolgen; zudem kann das Unternehmen weder den Netzzuschlag zurückfordern noch sich von den CO2-Abgaben befreien lassen.

Die Umsetzung der Energieverbrauchsanalyse (EVA) muss in einem Zeitraum von drei Jahren erfolgen. Zudem kann im Kanton Aargau der Abschluss der EVA kontrolliert werden, so wie im Herbst 2018 erfolgt.

 

Wichtige Erkenntnisse

Besonders beeindruckend ist die Erkenntnis, dass die Unternehmen ihre gesteckten Ziele zum Teil markant übertroffen haben. Die Energieeinsparungen sowie die Reduktion der CO2-Emissionen sind beträchtlich. Entsprechend signifikant sind die finanziellen Einsparungen, von denen die Unternehmen profitieren.

Damit verbunden war die erfreuliche Rückmeldung von der Hälfte der Unternehmen, dass die Vorgabe zur Effizienzsteigerung, wie sie der Grossverbraucherartikel macht, zu einer ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Thema geführt hat. Teilweise wäre ohne Grossverbrauchermodell wenig oder erst viel später überhaupt etwas unternommen worden.

Im Allgemeinen ist eine Sensibilisierung der Unternehmen infolge der Erarbeitung und Umsetzung auszumachen. Das führt vermutlich langfristig zu einer grösseren Einsparwirkung als die Umsetzung der verfügten Massnahmen selber. So wurde oftmals auch mehr umgesetzt und eingespart, als dokumentiert wurde.

 

 

Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen:

Omar Ateya

Fachspezialist Energiewirtschaft

Kanton Aargau