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article du 21.12.2018

Das neue Energiegesetz setzt auf Solarstrom: Wie Unternehmen profitieren.

Bereits seit 2014 ist es möglich, selber produzierten Solarstrom innerhalb der eigenen Immobilie zu nutzen oder ihn den Mietern zu verkaufen. Mit der Annahme der Energiestrategie 2050 und dem daraus resultierenden seit dem 1.1.2018 gültigen Energiegesetz, wurden die Rahmenbedingungen für den Eigenverbrauch nochmals deutlich gestärkt. Das Konzept erfreut sich bisher vor allem bei privaten Hausbesitzern grosser Beliebtheit.

 

Unternehmen bisher zögerlich

Unternehmen nutzten bis anhin die Möglichkeit, Solarstrom für den Eigenverbrauch zu produzieren, zögerlich. Ein Grund dafür ist, dass Unternehmen in der Regel von deutlich tieferen Stromtarifen profitieren als Private. Dies gilt insbesondere, wenn die Unternehmen ihren Strom am freien Markt beschaffen können. Hier konnte Solarstrom vom eigenen Firmendach lange Zeit nur schwer mithalten. Dank der rasanten Entwicklung liegen die Kosten für Solarstrom vom eigenen Dach mittlerweile heute aber oft tiefer, als die Kosten für Strom aus dem Netz. Für den eigenverbrauchten Solarstrom fallen jegliche Netzgebühren und Abgaben weg. Bei grösseren Solaranlagen reduzieren sich somit die Gestehungskosten auf unter 10 Rappen pro Kilowattstunde. Zusätzlich existiert eine staatliche Einmalvergütung, die neu auch für grössere Anlagen in Anspruch genommen werden kann.

 

Selber investieren oder Solarstrom im Contracting?

Die Bindung von Kapital ist für Unternehmen oft ein Hinderungsgrund selber eine Investition in eine Solaranlage zu tätigen. Eine interessante Option bieten hier spezialisierte Anbieter, welche die Solaranlage auf dem Gebäude des Unternehmens auf eigene Kosten bauen und dann den Solarstrom ans Unternehmen zu interessanten Konditionen verkaufen. Das Ziel ist, dass der Strom der Solaranlage günstiger produziert und verkauft werden kann, als der vom Netz bezogene. Dadurch spart die Firma Stromkosten, muss keine Eigeninvestitionen tätigen und zusätzlich kümmert sich ein externer Betrieb um die Wartung der Anlage.

 

Anrechenbarkeit für Zielvereinbarungen

Der Bau einer Solaranlage auf dem eigenen Dach kann in vielen Fällen auch als Massnahme in eine Zielvereinbarung aufgenommen werden. Dies ist möglich als geplante Massnahme um einen ambitionierten Zielpfad zur Steigerung der Energieeffizienz zu erreichen, oder aber, um die Einhaltung eines bestehenden Zielpfads zu gewährleisten.

Um zu definieren, ob dies auch im Rahmen Ihrer Zielvereinbarung möglich ist, nehmen Sie am besten Kontakt zu einem act-Energiespezialisten auf.

 

Zeichen setzen – und sparen

Ein Unternehmen kann also ein Zeichen für Nachhaltigkeit setzen und gleichzeitig Geld sparen, indem es seinen eigenen Strom produziert. Die Voraussetzungen, dass sich Unternehmen aktiv an der Gestaltung der Energiezukunft beteiligen können, sind vorhanden. Jetzt liegt es an den Unternehmen zu handeln und daraus einen Nutzen zu ziehen.

 

 

Für weitere Informationen und die nächsten Schritte fragen Sie Ihren lokalen Energieversorger oder Ihre Energiespezialistin / Ihren Energiespezialisten. Eine erste Abschätzung erhalten Sie hier.