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Frequent Asked Questions

 

Grossverbraucher: Wo finde ich Informationen, wie sich Grossverbraucher auf eine Strommangellage vorbereiten sollen?

Informationen der Ostral (Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen) für Grossverbraucher finden sich unter folgendem Link.

 

Verbrauchseinschränkung: Wieviel Strom steht mir im Fall einer Kontingentierung noch zu?

Das Stromkontigent wird berechnet auf Basis der Strommenge, die im Vorjahr, innerhalb desselben Zeitraums – der Referenzperiode – verbraucht wurde.

 

Standorte: Wie werden Unternehmen mit mehreren Standorten bei einer Kontingentierung behandelt?

Grossverbraucher mit mehreren Standorten innerhalb eines Verteilnetzes bzw. mit Standorten in den Netzgebieten verschiedener Verteilnetzbetreiber haben bei einer allfälligen Kontingentierung die Möglichkeit, ihr Stromkontingent über alle Standorte summiert zu bewirtschaften. Sie können während einer Strommangellage beispielsweise einen Standort vollständig stilllegen und einen anderen regulär weiterführen.

Unternehmen mit Interesse an einer summierten Bewirtschaftung mehrerer Standorte wenden sich (möglichst frühzeitig) an denjenigen Verteilnetzbetreiber, welcher für die Versorgung am Standort des Hauptsitzes zuständig ist.

 

Zweistoffanlagen: Wie werden die Zweistoffanlagen mit Verminderungsverpflichtung behandelt, wenn sie von Gas auf Heizöl umstellen müssen?

Das BAFU hat die Problematik erkannt und arbeitet zurzeit an einer Härtefalllösung.