RECHNER

Rückerstattung des Netzzuschlags

Unternehmen mit einer Zielvereinbarung können sich den Netzzuschlag rückerstatten lassen. Der Netzzuschlag im Jahr 2021 beträgt 2,3 Rappen pro Kilowattstunde. Voraussetzung für eine Rückerstattung ist, dass die Elektrizitätskosten mindestens 5 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen und der Stromverbrauch mindestens 870 MWh pro Jahr erreicht.

Für weitere Informationen zur Rückerstattung des Netzzuschlags besuchen sie die Webseite des Bundesamtes für Energie.

Schätzen Sie mit diesem Tool hier ab, ob Ihr Unternehmen von einer Rückerstattung profitieren kann und in welcher Höhe diese ist.

 

Konkretes Beispiel:

Dank der Zielvereinbarung und den damit verbundenen Massnahmen profitiert die Davos Klosters Bergbahnen AG nicht allein von tieferen Energiekosten, sondern erhält auch den Netzzuschlag rückerstattet, den der Bund via Stromrechnung erhebt. Dieser macht für das Unternehmen die stolze Summe von jährlich 250’000 Franken aus – eine Viertelmillion.