RECHNER

Erfüllung des Grossverbraucherartikels

Als Grossverbraucher* sind Sie in den meisten Kantonen gesetzlich zur Umsetzung von Effizienzmassnahmen verpflichtet. Die Grundlage dafür bietet eine Zielvereinbarung mit dem Bund, die unsere Energiespezialist:innen in Absprache mit Ihnen aufsetzen. Die Energie- und Branchenkompetenz der act-Energiespezialist:innen verhilft Ihnen dabei von der Zustandsanalyse bis zum Massnahmenmonitoring zu einem optimalen Gesamtpaket.

*Unternehmen mit Wärmeverbrauch > 5 GWh/Jahr oder Stromverbrauch > 0,5 GWh/ Jahr.

 

Konkretes Beispiel:

«Wenn wir punkto Energieeffizienz einen Schritt vorwärts machen können, dann gehen wir ihn auch», erklärt Denis Wermeille, der technische Betriebsleiter bei Louis Bélet SA.

So war das Unternehmen in seinen Anstrengungen für Nachhaltigkeit auch dem Grossverbraucherartikel sinnbildlich bereits einen Schritt voraus, als ihn der Kanton Jura 2019 in Kraft setzte.

Der Hersteller von Präzisionswerkzeugen setzte im Rahmen einer Zielvereinbarung diverse Massnahmen um, mit denen die Firma eine jährliche Energieeinsparung von 101 MWh anstrebt.